Allgemeine geschäftsbedingungen

Urheberrecht

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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle des Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten mit der Auftragserteilung bzw. dem Vertragsschluss als vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Fotograf erkennt diese ausdrücklich schriftlich an.
"Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (digitale Bilddaten, Fachabzüge, Fotobücher etc.).

 

II. Urheberrecht

Das Urheberrecht an den Lichtbildern liegt nach dem Urheberrechtsgesetz unübertragbar bei dem Fotografen.
Die von dem Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an ihren Werken, wird – sofern nicht anders vereinbart – jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber hat kein Recht, die Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn ihm nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (auch für den privaten Gebrauch, z. B. Social Media) ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Die Rohdaten (unbearbeitete Bilder/RAW) verbleiben bei dem Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Verlängert der Auftraggeber die Produktionszeit vor Ort spontan, wird jede weitere angefangene Stunde mit 250,00 € berechnet.
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion unvermeidbare Kostenerhöhungen ein, sind diese von dem Fotografen unverzüglich anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Die Zahlung erfolgt per Rechnung, bar oder PayPal.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotograf bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und Produkte Eigentum der Fotografin.

 

IV. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte digitale Daten nach Beendigung des Auftrags zu löschen.

Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, steht dem Fotograf ein Ausfallhonorar zu. Dieses wird unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen wie folgt berechnet:

  • Stornierung ab dem 15. Tag nach der vertraglichen Vereinbarung: 30 % der vereinbarten Gesamtsumme.
  • Stornierung ab 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 95 % der vereinbarten Gesamtsumme.
    Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Fotograf kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
    Bei Krankheit oder unverschuldetem Ausfall des Fotografen verpflichtet sich dieser, sofern möglich, bei der Suche nach einem geeigneten Ersatzfotografen behilflich zu sein. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

VI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und die geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) einzuhalten.

 

VII. Bildbearbeitung

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass die Lichtbilder in diesem ähnlichen Stil bearbeitet werden.
Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen durch den Kunden sowie deren Vervielfältigung und Verbreitung (dazu zählen insbesondere Umfärbungen in Schwarz-Weiß oder Sepia, nachträgliche digitale Farbbearbeitung, Filter, Zuschnitte sowie das Erstellen von Collagen) ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung der Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

Der Fotograf liefert seine Arbeiten im Regelfall binnen 4 Arbeitswochen aus. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Arbeiten werden von dem Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. 
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt oder gedruckt werden, übernimmt der Fotograf keine Haftung für die Qualität, Farben und Schärfe der Ergebnisse. 

 

Salvatorische Klausel

​

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird duch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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